Ihr Wohnmobil ist Fahrzeug und Urlaubszuhause zugleich – und braucht Schutz, der beides berücksichtigt.
Wie jedes Kraftfahrzeug braucht auch Ihr Wohnmobil Versicherungsschutz. Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt Schäden ab, die Sie anderen im Straßenverkehr zufügen.
Mit der Teilkasko sind zusätzlich Schäden am Wohnmobil selbst versichert – durch Brand, Diebstahl, Einbruch, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung. Die Vollkasko zahlt sogar dann, wenn Ihr Wohnmobil bei einem selbst verschuldeten Unfall beschädigt oder zerstört wird.
Die Preise für Wohnmobilversicherungen unterscheiden sich je nach Versicherer stark. Ihre bisherige Versicherung können Sie in der Regel mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Endet der Vertrag am 31. Dezember, muss die Kündigung also bis zum 30. November beim Versicherer eingehen.
Besitzer von Reisemobilen, Campervans und ausgebauten Kastenwagen
Camper, die viel im europäischen Ausland unterwegs sind
Halter mit Saisonkennzeichen oder geringer Jahresfahrleistung
Makler-Qualität
Mitversicherung von Inventar, Markise und fest eingebautem Zubehör
Auslandsschutz und Schutzbrief für die Reise
Die richtige Bewertung des Fahrzeugs – vor allem bei Selbstausbauten
Als unabhängiger Makler sind wir Ihnen verpflichtet – nicht einer Versicherungsgesellschaft. Unser Motto: „So viel wie nötig, so wenig wie möglich.“