Bei Reisen über die deutschen Grenzen hinaus sind Sie mit einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung gut geschützt.
Gesetzliche Krankenkassen erstatten Behandlungskosten im Ausland nur, wenn Sie in einem EU-Land oder einem Land mit Sozialversicherungsabkommen unterwegs sind – und auch dann nur bis zu der in Deutschland üblichen Höhe.
Außerhalb Europas sind Sie meist Privatpatient und müssen hohe Arzt- oder Klinikrechnungen selbst zahlen. Die können – etwa in den USA – schnell ein Jahreseinkommen übersteigen. Auch einen Rücktransport nach Hause übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nicht.
Die Auslandsreise-Krankenversicherung zahlt die ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen. Sie übernimmt die Kosten für stationäre Behandlung, schmerzstillende Zahnbehandlung sowie für Arznei-, Verbands- und Heilmittel.
Auf diese Formulierung kommt es an. Bei der Klausel „medizinisch notwendig“ besteht nur dann ein Anspruch, wenn eine angemessene Behandlung vor Ort nicht möglich ist. In den meisten europäischen Ländern ist das kaum noch der Fall – viele Patienten bleiben dann im Reiseland oder zahlen den Rücktransport selbst.
Ein „medizinisch sinnvoller“ Rücktransport ist dagegen schon dann versichert, wenn zu Hause ein besserer Heilungsverlauf zu erwarten ist oder zum Beispiel Sprachbarrieren bestehen. Voraussetzung ist lediglich, dass Sie transportfähig sind. Diese Klausel ist bei der Wahl einer Auslandsreise-Krankenversicherung aus unserer Sicht unverzichtbar.
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Rücktransport schon bei „medizinisch sinnvoll“ – nicht erst bei „notwendig“
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Als unabhängiger Makler sind wir Ihnen verpflichtet – nicht einer Versicherungsgesellschaft. Unser Motto: „So viel wie nötig, so wenig wie möglich.“